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Vertragsrecht

 

 

"Vertragsrecht" als Rechtsgebiet gibt es eigentlich nicht. Vertragsrecht meint hier alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen stehen, sei es aus dem Kauf-, Leasing-, Werk- oder Darlehensrecht.

Es regelt im Grundsatz jegliche geschäftliche Beziehung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

 

In der Praxis fängt Vertragsrecht bei der Gestaltung von Verträgen an, erstreckt sich über die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag und geht bis hin zur Vollstreckung von titulierten Ansprüchen aus Verträgen.

 

 

Typische Gegenstände des Vertragsrechts sind:

  • Erstellen von Verträgen, z.B.  Kauf, Leasing, Werk- oder DarlehensverträgenÜberprüfung und Gestalten von Verträgen
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Vertragsauslegung und ggfls. Vertragsabänderung im Konfliktfall
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag, z.B. Zahlungsansprüche oder Ansprüche auf Leistung/Lieferung
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Forderungsinkasso, Forderungsmanagement
  • Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Vollstreckung von titulierten Ansprüchen
  • Teilzahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

 



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